Sie benötigen ein unparteiisches und sachkundiges Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie?
Dann kontaktieren Sie uns bequem über unser Kontaktformular.
Wir -Florian Fink & Philipp Lederer- sind zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung.
Die professionelle, unabhängige und gerichtsfeste Erstellung von Verkehrs- und Beleihungswertgutachten für Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke) ist unsere Kernkompetenz.
Unsere mehrjährige Erfahrung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft (verbunden mit der Erstellung zahlreicher Gutachten) machen uns für Sie zum kompetenten Ansprechpartner wenn es darum geht, den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich überwiegend auf unsere Heimatregion, in der wir beide hauptberuflich als Immobiliengutachter tätig sind. Hierzu zählen die Landkreise Erding, Ebersberg, Freising, Landshut, sowie Stadt und Landkreis München.
Unsere jeweiligen Personenzertifizierungen bei den von der DAkkS nach DIN 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen der DIAZert bzw. der HypZert führen dazu, dass wir unsere Sachkunde und unser Wissen in Bezug auf die Immobilienbewertung jederzeit auf dem aktuellsten Stand halten.
Um unsere Zertifizierungen zu erhalten sind wir dazu verpflichtet, regelmäßig einschlägige Schulungen, Fortbildungen oder Fachtagungen zu besuchen. Weiterhin wird unser Sachverstand und unsere Fähigkeit entsprechende Gutachten zu erstellen in regelmäßigen Abständen von den Zertifizierungsstellen geprüft.
In erster Linie haben wir uns auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB spezialisiert.
Diese Art der Wertermittlung unterscheidet sich deutlich von den sogenannten Kurzgutachten, welche Ihnen sicherlich schon häufiger über einschlägige Online-Anbieter oder in der Werbung angepriesen wurden. Wir sind der Meinung, dass nur eine neutrale, professionelle und unabhängige Bewertung i.V.m. der Berücksichtigung aller wertrelevanten Objektmerkmale, sowie einer Objektbesichtigung zu einem Ergebnis führen kann, das den tätsächlichen Wert Ihrer Immobilie abbildet.
• Vermögensaufstellungen
• Erbangelegenheiten
• Schenkungsangelegenheiten
• Ver- und Ankaufsentscheidungen
• Scheidungsangelegenheiten
• Gerichtsgutachten
Sollte für Sie ein überschlägiges Kurzgutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme ausreichen, unterbreiten wir
Ihnen gerne ein individuelles Angebot, welches sich an Aufwand und gewünschtem Umfang orientiert.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular schildern. Wir werten Ihre Anfrage aus und melden uns im Anschluss umgehend bei Ihnen um ein kostenloses telefonisches oder persönliches Erstgespräch zu vereinbaren. Wenn Sie uns dann beauftragen ein Gutachten zu erstellen vereinbaren wir einen Termin für die Objektbesichtigung.
BENÖTIGTE INFORMATIONEN
• Zweck der Wertermittlung?
• Art des Bewertungsobjektes?
• Adresse des Bewertungsobjektes?
• Ihre Kontaktdaten
ERSTTERMIN
Bei einem kostenlosen telefonischen Ersttermin, werden die Bewertungskriterien und Inhalte des Sachverständigenvertrages, sowie Fragen zum Honorar geklärt.
ORTSTERMIN
Im Rahmen des Ortstermins wird das Bewertungsobjekt durch uns ausführlich besichtigt und der Zustand dokumentiert. Hierfür werden Bildaufnahmen angefertigt (natürlich nur sofern Eigentümer bzw. Mieter damit einverstanden sind).
GUTACHTENERSTELLUNG
Liegen uns die notwendigen Unterlagen und Informationen vor, kann das Gutachten erstellt werden. Nach Objektbesichtigung und Eingang aller Unterlagen nimmt die Gutachtenerstellung i.d.R. 8 – 10 Wochen in Anspruch.
Zu einer seriösen Bewertung Ihrer Immobilie gehören natürlich auch die entsprechenden Objektunterlagen. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen lassen sich wertrelevante Objektmerkmale (bspw. Verlauf eines Geh- und Fahrtrechts) im Idealfall vor der Objektbesichtigung erkennen und während der Objektbesichtigung plausibilisieren und bewerten. Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang eine eigene Meinung darüber bilden, inwiefern die Bewertung eines Online-Anbieters (ohne Grundbuchdaten, ohne Bauunterlagen, ohne Aussagen zur Bebaubarkeit, ohne objektive Kenntnisse von Ausstattung und Zustand, etc.) seriös, marktkonform und valide sein kann.
UNTERLAGEN FÜR EIGENTUMSWOHNUNG:
UNTERLAGEN FÜR EIN-UND MEHRFAMILIENHÄUSER:
Unsere Arbeit unterliegt grundsätzlich der freien Honorarvereinbarung.
Üblicherweise berechnen wir unser Honorar jedoch nach unserer Honorartabelle, welche sich an regional üblichen Honoraren für öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige orientiert.
Gerne senden wir Ihnen unsere Honorartabelle vorab zu oder unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot zum Festpreis.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Unterbreitung eines Festpreisangebotes umfangreiche Informationen zur Immobilie benötigen.
Im Normalfall bewegt sich das Honorar (je nach Anforderung, Schwierigkeit, Risiko, Aufwand, etc.) für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zwischen 0,5 - 2,5 % des Verkehrswertes der Immobilie.
Kurzgutachten/Wertindikationen bieten wir ausschließlich zum Festpreis an.
E-mail: Info@Immobilienbewertung-fink-lederer.de
Anschrift: Gartenstraße 7b | 85445 Oberding
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